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Übersetzen



Offiziell und beglaubigt


Besonders, wenn Sie das zu übersetzende Dokument oder die Urkunde für behördliche Vorgänge benötigen, wird meist eine
beglaubigte Übersetzung verlangt.

Selbstverständlich verfügt
beco-Sprachenservice über vereidigte Übersetzer, die zur Wahrung der Form Ihre Übersetzung beglaubigen dürfen.

Mit einer
Beglaubigung bescheinigt der Übersetzer die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Übersetzung.

Bei einigen behördlichen Vorgängen im Auslandsgeschäft kann sogar eine
Apostille verlangt werden.

Mit einer Apostille wird die Unterschrift des Übersetzers durch den Präsidenten des Landgerichts seines Wohnorts überbeglaubigt.


Falls das Dokument beglaubigt werden soll, muss es uns im Original bzw. als beglaubigte Kopie vorliegen. Sie können es entweder per Post schicken oder persönlich abgeben.


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